Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der AG-SHGiG ist kostenfrei und kann formlos beim
Selbsthilfebüro Offenbach oder beim Vorsitzenden schriftlich (auch per E-Mail) beantragt werden.
Ein vorgefertigter Antrag findet sich auch in unserem AG-SHGiG - Flyer.

Über die Mitgliedschaft wird in der folgenden Mitgliedersitzung der AG-SHGiG, durch die anwesenen Mitglieder, per Abstimmung, entschieden, wobei der oder die AntragstellerIn präsent sein sollte, um die von ihm / ihr vertretene Selbsthilfegruppe / Verein vorzustellen.
Sinnvoll ist es vorhandene Informationsmaterialien hierbei zu präsentieren.

Die AG-SHGiG - Mitglieder werden automatisch im Selbsthilfegruppenwegweiser  berücksichtigt.

Durch die Mitgliedschaft in der AG-SHGiG sind die zugehörigen Selbsthilfegruppen u. Organisationen automatisch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) während ihrer Aktivitäten im Selbsthilfebereich kostenfrei unfallversichert.

Leistungsübersicht der BGW